Check-In 2024
Erklärung zur Teilnahme am Sprungbetrieb auf dem Flugplatz Herrenteich
Ich versichere hiermit, die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zu besitzen und ständig mitzuführen: Gültige Lizenz, gültige Fallschirmsystemdokumente, gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis, regelmäßig geführtes Sprungbuch. Weiterhin erkläre ich hiermit rechtsverbindlich, dass:
- – meine Fallschirmausrüstung den gesetzlichen Anforderungen genügt (lufttüchtig im Sinne der LuftGerPV und nach den vom
Hersteller vorgegebenen Anweisungen nachgeprüft ist) und mit einem elektronischen Öffnungsautomaten ausgestattet ist
- – ich mir bewusst bin, dass ich bei einer „Unbefristeten Lizenz“ vom Sprungtag an gerechnet, mindestens 12 Sprünge in den letzten
12 Monaten absolviert haben muss, um eigenverantwortlich zu springen. Ist dies nicht der Fall, melde ich mich am Manifest bzw.
bei einem Sprunglehrer des FSC Mannheim e.V.
- – ich nur Fallschirmsprünge durchführe, zu denen ich die erforderlichen Befähigungsnachweise habe. Ist dies nicht der Fall, melde
ich mich am Manifest bzw. bei einem Sprunglehrer des FSC Mannheim e.V.
- – ich mich durch Luftbilder mit der Umgebung vertraut gemacht habe.
- – ich auf die besondere geographische Lage des Flugplatzes am Rheinufer und auf die Nähe von weiteren offenen Gewässern in der unmittelbaren örtlichen Umgebung des Flugplatzes ausdrücklich hingewiesen worden bin
- – ich mit den Maßnahmen „Verhalten in besonderen Fällen“, insbesondere im Falle einer Wasserlandung, vertraut bin
- – ich über schwimmerische Fähigkeiten verfüge mit welchen ich in der Lage bin, mich bis zu 15 Min ohne fremde Hilfe über Wasser zu halten
- – ich über die Sprung- und Flugplatzregeln belehrt wurde und deren Gültigkeit mit meiner Unterschrift anerkenne
- – ich über den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz von 1,5 Millionen Euro pauschal verfüge und
Schäden am Absetzflugzeug mitversichert sind
- – ich Änderungen an meinen oben gemachten Angaben dem Platzbetreiber vor der Teilnahme am Sprungbetrieb mitteilen werde
- – ich auf alle Ansprüche gegenüber dem FSC Mannheim e.V. und seinen Vertragspartnern und Piloten als Erfüllungsgehilfen verzichte, die mir daraus entstehen, dass ich anlässlich meiner Betätigung in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeuges, Unfälle oder sonstige Nachteile erleide soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der o.g. Parteien beruhen
Sprungplatzregeln – Flugplatz Herrenteich
Im Interesse der Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen, bitten wir um Beachtung und Einhaltung der
nachstehenden Punkte:
- – Der Sprungbetrieb hat unter ständiger Beachtung der einschlägigen Regelungen des Luftverkehrs, unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Auflagen und mit höchster Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme gegenüber allen anderen Teilnehmern des Flugbetriebes stattzufinden
- – Annäherung an das Flugzeug immer von hinten
- – Absprungreihenfolge vor dem Einsteigen sinnvoll und eindeutig festlegen
- – Die Landerichtung wird durch den Sprungdienstleiter oder ein ausgelegtes Lande-T/Landepfeil festgelegt
- – Gegenseitige Ausrüstungskontrolle vor dem Einsteigen in das Flugzeug
- – Beim Exit ist ausreichend Abstand zu den vorherigen Springern einzuhalten
- – Einhalten der Minimumöffnungshöhe von 800m/GND für Lizenzspringer
- – Am Schirm ist ausreichend Abstand und ständige Sichtbeziehung zu den anderen im Luftraum befindlichen Springern einzuhalten
- – Das Überfliegen der Landebahn, auch im Bereich des An- und Abfluges, unter 300m/GND ist zu vermeiden.
- – Bei einer Landung in Richtung Speyer (vom Damm weg) erfolgt ein Linkshandanflug. Letzte Drehung links.
- – Bei einer Landung in Richtung Ketsch (zum Damm hin) erfolgt ein Rechtshandanflug. Letzte Drehung rechts.
- – Landegebiet beachten und in den vorgesehenen Landezonen landen, bei Außenlandungen rechtzeitig sicheres Gelände wählen, ggf. Landefall
- – Kein Kappenrelativ, Skysurfen oder Wingsuit ohne Anmeldung beim Sprungdienstleiter
- – Am Sprungplatz besteht die Pflicht zur Mitnahme eines elektronischen Öffnungsautomaten
- – Queren der Landebahn ausschließlich am Nord-Östlichen Ende unmittelbar am Damm und nur, wenn sich keine Flugzeuge
- – im An- oder Abflug befinden. Das gilt insbesondere auch für Flugplatzbesucher und Begleiter von Tandemgästen. Für deren Einweisung sind die Besuchten, bzw. die Tandemmaster selbst verantwortlich.
- – Striktes Alkohol- und Drogenverbot während des Sprungbetriebes
- – Es herrscht ein Rauchverbot am Sprungplatz. Rauchen ist nur am Parkplatz gestattet. Mitgebrachte Gäste sind darauf aufmerksam zu machen.
- – Wingload, Kappengröße sowie Schirmtyp sollen den Richtlinien des DFV entsprechen.
Ich versichere mit meiner Unterschrift, dass sich die von mir benutzte Sprungausrüstung in technisch einwandfreien Zustand befindet,
sowie meine Sprungvorhaben mit meinen Fähigkeiten in Einklang stehen und ich bei der Unterschreitung der Öffnungshöhe, Eigenoder Fremdgefährdung, sowie bei Verstoß gegen das Alkohol- oder Drogenverbot im Sprungbetrieb mit sofortigem Ausschluss vom
selbigen zu rechnen habe. Änderungen an meinen oben gemachten Angaben werde ich dem Platzbetreiber vor der Teilnahme am Sprungbetrieb mitteilen.
Wir haben das Recht, Dich oder Deine Ausrüstung
jederzeit vom Sprungbetrieb auszuschließen!
Ausnahmen von den Sprungplatzregeln sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorstandes möglich.
Bei Nichteinhaltung oder Verstößen gegen eine oder mehrere der obenstehenden Sprungplatzregeln ist der Platzbetreiber /
Sprungdienstleiter berechtigt, Springer vom Sprungbetrieb auszuschließen und ggf. Platzverbot auszusprechen.
Weitergehende rechtliche Ansprüche des FSC Mannheim e.V. gegen den Betroffenen bleiben ausdrücklich vorbehalten.