Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Fallschirmsportclub Mannheim e.V.
Seckenheimer Landstraße 162
68163 Mannheim
E-Mail: info@fsc-mannheim.de | www.fsc-mannheim.de
Vereinsregister-Nr. 1368
Amtsgericht Mannheim
Vertretungsberechtigt:
1. Vorsitzender Raphael Gärtner
2. Vorsitzender: Robert Herzig
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Fallschirmsportclub Mannheim e.V. (nachfolgend „FSC Mannheim“), insbesondere Tandemsprünge, AFF-Ausbildung, sonstige Fallschirmsprungkurse sowie den Verkauf und die Einlösung von Gutscheinen. (2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der FSC Mannheim stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des FSC Mannheim (insbesondere auf der Website und in Prospekten) sind freibleibend. (2) Mit der Buchung (online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) oder dem Kauf eines Gutscheins gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch schriftliche/bestätigte Annahme (z. B. Buchungsbestätigung oder Rechnung) zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Preise
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. (2) Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher USt und verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, pro Person. (3) Der FSC Mannheim behält sich Preisanpassungen bei Gutscheinen vor, wenn diese später als zwei Jahre nach Kauf eingelöst werden und zwischenzeitige Kostensteigerungen (z. B. Kraftstoff, Gebühren, Steuern) eingetreten sind.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis ist bei Buchung sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. (2) Bei AFF-Kursen ist eine Anzahlung von 390 € mit der Anmeldung zu leisten, der Restbetrag spätestens zum Kursbeginn. (3) Akzeptierte Zahlungsarten: Bar, EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung, PayPal (bei Online-Buchung).
§ 5 Gutscheine
(1) Gutscheine sind 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres gültig (§§ 195, 199 BGB). (2) Gutscheine sind übertragbar und können kostenfrei auf eine andere Person umgeschrieben werden. (3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
§ 6 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
(1) Bei Stornierung oder Nichtantritt (unabhängig vom Grund) werden folgende Stornogebühren fällig: – bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei – 13–7 Tage vor Termin: 30 € pro Person – ab 6 Tage vor Termin oder Nichtantritt: 50 % des Gesamtpreises (2) Bei Gruppen ab 5 Personen gelten 21 Tage als kostenfreie Stornofrist. (3) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
§ 7 Absage/Verschiebung durch den FSC Mannheim
(1) Fallschirmspringen ist wetter- und flugbetriebsabhängig. Der FSC Mannheim ist berechtigt, Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. (2) In diesem Fall wird kostenfrei ein Ersatztermin angeboten oder auf Wunsch der gezahlte Betrag vollständig erstattet. (3) Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise-/Übernachtungskosten) bestehen nicht.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Tandemsprünge: – Mindestalter 14 Jahre (bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) – Körpergewicht max. 95 kg (inkl. Kleidung) – 0,00 ‰ Promillegrenze – bei Alkohol- oder Drogeneinfluss verfallen sämtliche Ansprüche – keine akuten gesundheitlichen Einschränkungen, die das Springen gefährden (2) AFF-Kurse: zusätzlich ärztliches Attest (nicht älter als 12 Monate), das Fallschirmspringen ausdrücklich erlaubt. (3) Der FSC Mannheim bzw. der verantwortliche Tandempilot/Ausbilder ist berechtigt, Personen aus Sicherheitsgründen abzulehnen. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.
§ 9 Haftung und Versicherung
(1) Der FSC Mannheim unterhält folgende Versicherungen: – Luftfahrzeug-Halterhaftpflicht – Passagierhaftpflichtversicherung für Tandemsysteme (2) Der Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz (Unfall-, Invaliditäts-, Krankenversicherung) verantwortlich. Bestehende Policen schließen Fallschirmsport oft aus – bitte vorab bei der Versicherung klären. (3) Der FSC Mannheim haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (4) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass beim Fallschirmsport ein unvermeidbares Restrisiko besteht.
§ 10 Verhalten vor Ort / Ausschluss
(1) Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. (2) Bei grob unsportlichem Verhalten, Gefährdung anderer oder vorsätzlicher/grob fahrlässiger Beschädigung von Material kann der Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen in unserer Datenschutzerklärung auf www.fsc-mannheim.de/datenschutz.
§ 12 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder bei Fehlen eines allgemeinen Gerichtsstands im Inland ist Mannheim.
Stand: Dezember 2025